Whistleblowing
Exzellenz im Banking basiert auf moralischer Integrität. Wenn Sie Kenntnis von schwerwiegenden Unregelmässigkeiten erlangen, die gegen unsere Werte oder gesetzliche Vorgaben verstossen, bieten wir Ihnen hier eine Möglichkeit, diese Missstände anzusprechen.
Ihr Schutz hat Priorität
Wir wissen, dass eine Meldung Mut erfordert. Deshalb garantieren wir Ihnen:
- Anonymität: Sie entscheiden, ob Sie Ihren Namen nennen oder anonym bleiben wollen.
- Schutz vor Repressalien: Wir garantieren, dass Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, keinerlei berufliche oder rechtliche Repressalien durch die Bank zu befürchten haben.
- Sorgfältige Prüfung: Jede Meldung wird von spezialisierten Experten (Compliance/Internal Audit) diskret und objektiv geprüft.
- Informationen werden nur an den engsten Kreis der spezialisierten Fallbearbeiter weitergegeben.
Als meldepflichtiges Fehlverhalten gelten Handlungen, die gegen straf‑, aufsichts‑ oder verwaltungsrechtliche Vorgaben sowie gegen gesetzliche oder interne Regeln verstossen z.B. Finanzkriminalität (Betrug, Untreue, Bestechung oder Verstösse gegen das Geldwäschegesetz), Marktintegrität (Insiderhandel oder Marktmanipulation), Arbeitsumfeld (Systematisches Mobbing, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung) oder Regulatory Compliance (Verstösse gegen kantonale oder eidgenössische Aufsichtsnormen (FINMA).
So melden Sie uns Ihren Hinweis
Ob digital oder per Post – wählen Sie den passenden Weg, um uns Ihren Hinweis diskret zukommen zu lassen.
Via E-Mail:
whistleblowing@incorebank.ch
Per Post:
Vertraulich
Head of Compliance
Incore Bank AG
Wiesenstrasse 17
CH-8952 Schlieren/Zürich
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